Genius Glättbürste
Simply Straight
Produktbeschreibung:
Die revolutionäre Simply
Straight Glättbürste vereint
Glätteisen und Stylingbürste
in nur einem Gerät!
Dank der speziellen Keramik Borsten
glätten Sie Ihr Haar auf schonende Weise.
Glattes gepflegtes Haar ist im Trend.
Mit der Genius Glättbürste
kämmen, stylen und glätten
Sie Ihr Haar in einem Vorgang.
Lockiges und krauses Haar wird
schonend und schnell geglättet.
Die Simply Straight vereint
Glätteisen und Bürste,
daher war glätten nie einfacher.
Schonende Glättung dank der
3 D Keramik Borsten,
so gewinnt Ihr Haar an Glanz und sieht
nicht spröde und stumpf aus.
Sparen Sie mit der Simply Straight
Zeit und Geld und
erzielen Sie ein tolles Ergebnis wie beim Frisör.
Highlights auf einen Blick:
- Gleichzeitiges Bürsten und Glätten für voluminöses und glänzendes Haar!
- Ergonomischer Griff der Bürste bietet besonderen Komfort bei der Anwendung!
- Moderne LCD-Anzeige für exakte Temperatur-Regulierung bis zu 230°C!
- Kurze Aufheizzeit für jederzeit perfekte Stylings!
- GS sicherheitsgeprüft
- Automatische Sicherheitsabschaltung der Bürste nach 60 Minuten!
- Praktisches Drehgelenk am Griff für einfache Handhabung ohne lästiges Kabelgewirr!
- Simply Straight ist für alle Haartypen geeignet!
Lieferumfang:
1 x Genius Simply Straight Glättbürste
1 x Aufbewahrungstasche mit Hitzeschutz
Aktionsangebot!!!
Nur jetzt gibt es die Tasche
im Wert von 10 Euro
gratis dazu.
(§ 18 Abs. 2 ElektroG):
- Besitzer von Elektroaltgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
- Sie müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor Abgabe von diesem trennen (§ 18 Abs. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 ElektroG)
- Information über die vom Vertreiber geschaffenen und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten sowie über die Möglichkeiten der Abgabe von Geräten zum Zwecke der Wiederverwendung (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 i.V.m. § 18 Abs. 2 S. 2 ElektroG)
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ElektroG) und
- die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 ElektroG)